§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Väternetzwerk OWL“. Er soll eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e. V.“. Sitz ist Bielefeld; Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Väternetzwerk OWL
Der Verein führt den Namen „Väternetzwerk OWL“. Er soll eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e. V.“. Sitz ist Bielefeld; Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein fördert Jugendhilfe, Erziehung und bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Er stärkt Teilhabe, Entwicklung und Wohlergehen von Kindern und jungen Menschen sowie das Engagement von Eltern, Familien und Bezugspersonen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Mitglied können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden. Über Anträge entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung. Der Austritt ist mit einem Monat Frist zum Jahresende in Textform zu erklären.
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Einzelheiten regelt die Beitragsordnung.
Organe sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
Der Vorstand besteht aus Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz und Schatzmeisterei. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die ordentliche Versammlung findet jährlich statt. Einladungsfrist sind drei Wochen. Präsenz-, virtuelle und hybride Versammlungen sind möglich.
Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand, nimmt Berichte entgegen und beschließt Grundsatzfragen.
Zwei nicht dem Vorstand angehörende Personen prüfen die Kasse.
Der Vorstand darf redaktionelle oder behördlich verlangte Änderungen ohne wesentliche Zweckänderung beschließen.
Das Vermögen fällt bei Auflösung an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung der Jugendhilfe und Erziehung.
Die Satzung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.