§ 1 Grundsatz
Die Beitragsordnung regelt Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise.
Väternetzwerk OWL
Die Beitragsordnung regelt Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise.
Der Mindestbeitrag beträgt 10 Euro pro Kalenderjahr. Ein höherer persönlicher Beitrag ist freiwillig. Spenden werden getrennt erfasst.
Der Beitrag ist am 1. März, bei späterem Eintritt binnen 14 Tagen, fällig und wird grundsätzlich per SEPA eingezogen.
Der Vorstand kann Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
Tatsächlich verursachte Bankkosten können weiterberechnet werden.
Beiträge und Spenden werden nur für Satzungszwecke verwendet.
Bestätigungen werden ausgestellt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Daten werden nur für Verwaltung und Zahlungsabwicklung verarbeitet.
Die Ordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.